Gefahren entlang der Schweizer Nationalstrassen
Naturgefahren entlang Nationalstrassen
Teile der Nationalstrassen sind Naturgefahren wie Steinschlag/Bergsturz, Lawinen und Überflutungen ausgesetzt. Zwei spektakuläre Ereignisse dokumentieren die Naturgefahrenwirkung auf Schweizer Nationalstrassen beispielhaft:
A8 Chüebalmtunnel
Um den Jahreswechsel 2002/2003 ereigneten sich beim Westportal des Chüebalmtunnels auf der A8 beim Brienzersee drei Felsstürze innerhalb von sieben Tagen.
Dem Felssturz vom 4.1.2003 hielt die Tunneldecke nicht mehr stand und stürzte ein. Ein Auto wurde dabei beschädigt, glücklicherweise gab es keine Verletzten.
A2 Gurtnellen
Am 31. Mai 2006 stürzten Steinblöcke so gross wie Autos auf die Gotthardautobahn A2 bei Gurtnellen und forderten zwei Todesopfer.
Todesopfer durch derartige Ereignisse sind glücklicherweise äusserst selten. Doch die Schäden an Strassenanlagen und dadurch bedingte Strassensperrungen können oft erheblich sein. Auch wenn durch geeignete Linienwahl und Schutzbauten die Gefahr so gering als möglich gehalten wird, braucht es einen klar definierten Umgang mit den Restrisiken.
Wie begegnet das Bundesamt für Strassen ASTRA diesen Risiken?
Es gilt, die Risiken möglichst genau und vollständig zu erfassen, zu bewerten und Schutzmassnahmen zur Vorbeugung, für den Einsatz im Ereignisfall sowie für die Wiederherstellung bei Schäden zu definieren. Das Risikomanagement sieht folgende Schritte vor:
- Risikoanalyse
Was passiert wo und wie oft? Wie gross ist das Ausmass des verursachten Schadens? Mittels einer Risikoanalyse werden die Gefahrenherde erfasst und das mögliche Ausmass eines Schadens ermittelt. Instrumente dazu sind u.a. Gefahrenhinweiskarten, Gefahrenkarten und Risikobeurteilungen.
- Risikobewertung
Was muss unbedingt geschützt werden? Wo sind Schutzmassnahmen zwingend, wo nicht? Definierte Schutzziele seitens ASTRA bilden hier das Arbeitsinstrument.
- Massnahmenplanung
Was muss konkret getan werden, um das Risiko in den gefährdeten Gebieten zu senken? Die zu treffenden Massnahmen können baulicher oder organisatorischer Art sein. Bauliche Massnahmen sind beispielsweise Schutznetze gegen Steinschlag oder Geschieberückhaltebecken. Eine organisatorische Vorkehrung ist die vorsorgliche Sperrung bei Lawinengefahr. Entscheidend für die Wahl einer Massnahme ist auch das Verhältnis von Kosten und Nutzen (Grenzkostenbetrachtungen).
Konkrete Projekte laufen
In Zusammenarbeit mit dem BAFU, den Kantonen, aber auch den Hochschulen sind im ASTRA verschiedene Projekte für den risikobasierten, gesamtschweizerischen, netzbezogenen Umgang mit Naturgefahren gestartet worden oder befinden sich in Planung. Der Nutzen dieser Projekte liegt im einheitlichen und zielgerichteten Umgang mit Risiken, wie auch in der Transparenz der für das Management von Naturgefahren verwendeten Mittel.
Die einzelnen Projekte befassen sich mit:
- der Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Naturgefahren
- der Erarbeitung von Gefahrenhinweiskarten
- der Erstellung einer Ereignisdatenbank und eines Datenmodells für Naturgefahren
- der Erarbeitung einer Methodik für das Management von gravitativen Naturgefahren
- der Erstellung von Gefahrenkarten und einer Risikobeurteilung (im Sommer 2008 ist ein Pilotversuch im unteren/oberen Reusstal angelaufen)
- der Definition von Schutzmassnahmen und der Erstellung eines Realisierungsprogramms






























































