AGVS gegen verlängerte Intervalle bei Abgaswartung
Die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt, das Intervall für die Abgaswartung bei neuen Fahrzeugen von zwei auf vier Jahre zu verlängern. Für die Umsetzung der Abgaswartung sind hauptsächlich die rund 4‘000 Garagisten des AGVS, Autogewerbeverband der Schweiz, zuständig. Weil die Überlegungen der EFK aus Sicht des AGVS zu kurz greifen, setzt er sich im Namen seiner Mitglieder für die Beibehaltung der bestehenden Intervalle ein.
Die EFK empfiehlt, das Wartungsintervall bei Benzin-Personenwagen mit On-Board-Diagnose zu verlängern. Bei neu in Verkehr gesetzten Fahrzeugen, die mit Herstellergarantien ausgestattet sind, soll zudem die erste obligatorische Abgaswartung ein Jahr später als heute erfolgen. Sie erhofft sich davon eine finanzielle Entlastung der Autobesitzer, ohne Mehremissionen und damit eine schlechtere Luftqualität in Kauf nehmen zu müssen.
Positive Nebenwirkungen der Abgaswartung vernachlässigt
«Der Bericht der EFK geht zu einseitig auf die Abgaswartung und die damit verbundenen Kosten ein», kritisiert Urs Wernli, Zentralpräsident AGVS. Ausser Acht gelassen werde dagegen, dass sich ein Werkstattbesuch und eine komplett durchgeführte Abgaswartung positiv auf die Verkehrssicherheit, Umwelt und Energieeffizienz auswirken. Wird während der Kontrolle beispielsweise ein zu geringer Reifendruck oder eine undichte Stelle korrigiert, hat dies auf Treibstoffverbrauch, Grundwasserqualität und Fahrverhalten einen bedeutenden Einfluss.
Zudem unterliegen Abnutzungen an Verschleissteilen kürzeren Intervallen, wie es das Beispiel der offensichtlichen Mängel im Bereich der Fahrzeugbeleuchtung zeigt. Hinzu kommen unregelmässig verursachte Schäden wie Marderbisse oder Beschädigungen durch unsachgemässe Benutzung des Autos. Ohne regelmässige Kontrollen bleiben solche Schäden lange unbemerkt. Diese können teure Folgeschäden verursachen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Mangelhaftes Wartungsbewusstsein der Automobilisten
Nicht berücksichtigt hat die EFK gemäss AGVS auch das teils mangelhafte Wartungsbewusstsein der Automobilistinnen und Automobilisten. Obwohl die Fahrzeuggarantie an die Einhaltung der Serviceintervalle geknüpft ist, besteht für den Fahrzeughalter keine Pflicht zur Wartung. Vielfach wird daher mit Blick auf steigende Lebenshaltungskosten oder auch aus reiner Bequemlichkeit der Wartungsumfang auf das Minimum wie den Ölwechsel reduziert.
Das On-Board-Diagnose-System beschränkt sich allerdings auf die Kontrolle einzelner Bauteile und spricht erst bei sehr deutlicher Überschreitung der Abgasgrenzwerte an. Eine generelle Erhöhung der Kontrollintervalle hat zur Folge, dass sich die Autofahrer weniger um den Zustand ihres Fahrzeuges kümmern. Ein Grossteil wird dadurch mindestens zwei Jahre ohne obligatorische Überprüfung der sicherheits- und umweltrelevanten Bauteile unterwegs sein, da sie in dieser Zeit weder für die Abgaswartung noch für die Kontrolle beim Strassenverkehrsamt aufgeboten werden. Dass aufgrund der in der Schweiz fehlenden Winterreifenpflicht derzeit etliche Fahrzeuge noch mit Sommerreifen unterwegs sind verdeutlicht, dass die Eigenverantwortung nicht bei allen Automobilisten sehr ausgeprägt ist.
«Alle diese Feststellungen zeigen deutlich, dass sich eine Verlängerung der Abgaswartungsintervalle nicht mit der von Bund und Gesellschaft angestrebten besseren Umweltfreundlichkeit und höheren Sicherheit des motorisierten Verkehrs vereinbaren lässt. Das Kosten-/Nutzen-Verhältnis verbessert sich also keineswegs», lautet die Bilanz von Urs Wernli






























































