Bussen: Unliebsame Souvenirs
Einige Autofahrer und Mietwagennutzer werden in den kommenden Wochen Bussenverfügungen aus dem Ausland im Briefkasten vorfinden, weil sie beispielsweise beim Falschparken oder zu schnellem Fahren erwischt worden sind.
Busse im Ausland: Zahlen lohnt sich in den meisten Fällen.
Manchmal werden die Ausland-Bussenzettel in der Schweiz sogar von Polizisten an die Haustür geliefert. Welche Konsequenzen drohen, hängt davon ab, in welchem Land der Verstoss begangen wurde.
Zwischen Frankreich und der Schweiz besteht seit dem 1. Juli ein ist bereits ein Vertrag, der ein Busseninkasso vereinfacht; Deutschland dürfte in absehbarer Zeit folgen. Andere Länder sind auf ein Rechtshilfeersuchen für die Zustellung der Bussenverfügung angewiesen. Meistens werden Bagatellfälle nicht weiter verfolgt, weil der Aufwand zu gross wäre. Das heisst aber nicht, dass das Verfahren erledigt ist.
Auch die Schweiz stellt Ausländern, die hier gegen die Verkehrsregeln verstossen haben, keine Bagatellbussen auf dem Rechtshilfeweg zu, wenn der Aufwand für das Rechtshilfeersuchen in keinem Verhältnis zur Höhe der Busse steht.
Trotzdem ist dies kein Grund, den Busszettel einfach zu missachten. Ausländer, die in der Schweiz eine unbezahlte Busse offen haben und später wieder in das Land einreisen möchten, werden angehalten und der geschuldete Betrag wird vor Ort kassiert. Die Verjährungsfrist für kleine Verkehrssünden beträgt immerhin drei Jahre.
Auch Schweizer, die im Ausland eine Übertretung begangen haben, sind gut beraten, die Busse zu zahlen. Möchte man das fragliche Land später wieder bereisen, kann es sonst bei der nächsten Einreise zu Problemen kommen.
Besonders ärgerlich sind Bussen in den USA. Bei der nächsten Einreise wird der Betrag, um zusätzliche Schreib- und Spruchgebühren erhöht, vom Einwanderungsbeamten einkassiert. Wer sich weigert zu zahlen, kann gleich wieder abreisen – nachdem ihm das Geld abgenommen wurde.
Klare Verhältnisse herrschen in Slowenien: Bussen müssen dort immer sofort bezahlt werden: Die Polizei hat andernfalls das Recht, Pass, Identitätskarte und Fahrzeugpapiere zu beschlagnahmen, bis die Busse bezahlt ist. Da weiss man, was man (nicht mehr) hat.






























































