Buggy Crashtest: Durchgefallen
Der TCS hat zusammen mit dem Dynamic Test Center DTC, dem Bundesamt für Strassen ASTRA und den Basler Versicherungen verschiedene Crashtests an einem Buggy (Kleinserienfahrzeug) durchgeführt. Das Freizeitmobil Borossi BB 800 wurde nach den derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften geprüft und schnitt sehr schlecht ab. Das Fazit: Derartige Kleinserienfahrzeuge haben nichts auf Schweizer Strassen zu suchen.
Aufprall mit 56 Km/h: Die Beine sollten nicht Teil der Knautschzone sein.
Um den Fussgängerschutz zu untersuchen, wurde ein Fussgängerunfall mit 40 km/h simuliert. Dabei wurden die biomechanischen Grenzwerte im Beinbereich des Fussgängers teilweise um das doppelte und im Kopfbereich sogar um das vierfache übertroffen. Somit erfüllt der Borossi BB 800 den Fussgängerschutz bei Weitem nicht. Aufgrund der hohen Steifigkeit und der scharfen Kanten muss bereits bei geringen Anprallgeschwindigkeiten mit einem hohen Verletzungsrisiko gerechnet werden. Dies zeigt sich auch beim zusätzlich durchgeführten Auffahrunfall eines Motorrades auf das Heck des stehenden Borossi.
Frontalaufprall
Beim Frontalaufprall wird eine Gegenverkehrskollision simuliert. Das Fahrzeug prallt mit 56 km/h gegen eine Barriere, die 40% der Fahrzeugbreite überdeckt. Das Resultat: Die Karosserie hält der Belastung nicht stand und knickt ein. Das Lenkrad des Borossi dringt weit über das zulässige Mass in den Innenraum ein und reduziert somit den Überlebensraum der Insassen in einem kritischen Mass. Das Verletzungsrisiko für die Insassen ist somit sehr hoch und der Test wurde nicht bestanden.
Seitenaufprall
Beim Seitenaufprall prallt ein anderes Fahrzeug mit 50 km/h in die Seite des Testobjekts. Durch die offene Bauweise und fehlende Polsterungen ist das Verletzungsrisiko für die Insassen beträchtlich. Auch dieser Test zeigt, dass der Borossi mit seiner passiven Sicherheit die Mindestanforderungen für Personenwagen nicht erfüllt.
Fazit
Die bei der vorgängigen Fahrzeugbegutachtung festgestellten Sicherheitsmängel bestätigten sich auch nach den Crashtestauswertungen. Das Fahrzeug besteht weder die minimalen Fussgänger- noch die Insassenschutznormen. Für den TCS steht fest, dass solche Fahrzeuge, die über keinerlei positive Nachweise bezüglich Schutzpotential bei Unfällen verfügen, nicht auf Schweizer Strassen gehören. Dies nicht nur im Interesse der Benutzer, sondern auch im Interesse der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Radfahrer usw.).
Hintergrund Mit der neuen europäischen Rahmenrichtlinie 2007/46/EG ist es seit dem 29. April 2009 möglich, für Fahrzeuge wie den hier getesteten Buggy von Borossi so genannte EG-Kleinserien-Typengenehmigungen zu erlangen. Diese gestatten eine Zulassung im gesamten EU-Raum von bis zu 1'000 Einheiten jährlich, wobei u.a. betreffend Insassen- und Fussgängerschutz keine Anforderungen gelten. Die Schweiz wird die EG-Kleinserien-Typengenehmigung vom Grundsatz her anerkennen, beabsichtig aber bezüglich Insassen- und Fussgängerschutz eine Beurteilung durch eine anerkannte Prüfstelle (Dynamic Test Center DTC) zu verlangen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge in diesen Belangen dem Stand der Technik entsprechen und damit einen gewissen Schutz für Insassen und Fussgänger bieten. |
Zum Buggy-Test des TCS






























































