Migros-Reklame auf Ortstafeln
Der Grossverteiler Migros bricht für eine Werbekampagne vorsätzlich das Gesetz. Mit dem Markenzeichen, dem orangenen «M» sind seit Ostern die entsprechenden Buchstaben von Ortstafeln überklebt. Für ein solches Vergehen ist eine Busse bis zu 10 000 Franken vorgesehen. Der orange Riese nimmt dies offenbar gerne in Kauf.
Die Werbemethode der Migros ist eindeutig illegal. Am Dienstagmorgen waren in mehreren dutzend Gemeinden die Ortstafeln mit dem Werbebuchstaben beklebt. Das «M» im Ortsnamen leuchtete in Migros-Orange. Die Migros will die Verunstaltung der offiziellen Ortstafeln nicht als illegal bezeichnen: «Es war eine kurzfristige Aktion», sagt die Migros-Sprecherin Martina Bosshard gegenüber der Pendlerzeitung «20 Minuten». Man habe keine Bewilligung einholen können, da die Werbung vom Überraschungseffekt lebe.
Offizialdelikt mit bis zu 10 000 Franken Busse
Der Gesetzesbuchstabe ist eindeutig: Das Strassenverkehrsgesetz (StVG) verbietet in Artikel 98 die Veränderung von Signalen und Markierungen. Zu diesen Signalen gehören auch die offiziellen Ortstafeln. «Die Strafverfolgung ist aber Sache der Kantone.» erläutert Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen. Die Kantone müssen von sich aus tätig werden: Laut Rohrbach handelt es sich um ein Offizialdelikt.
Die Migros denkt weiterhin positiv: «Wir hoffen auf das Verständnis der Behörden, dass diese ein Auge zudrücken», sagt Sprecherin Bosshard. Die Migros werde die Kleber gleichentags entfernen. Eine happige Busse droht trotzdem. Ein solches Bussgeld sei zwar nicht budgetiert, sagt die Migros-Sprecherin, aber sie lässt durchblicken, dass diese die Migros kaum schmerzen würde. «Die Werbekampagne ist eine grosse Kiste», sagt sie, und: «Wir haben ein Budget.»






























































