GM gibt Pontiac auf
General Motors lässt seine 83 Jahre alte Marke Pontiac sterben. Dies ist nur eine von mehreren einschneidenden Massnahmen, mit denen der serbelnde Automobilkonzern die US-Regierung zur Verstaatlichung motivieren will: GM kündigte an, 21’000 Stellen zu streichen, einzelne Werke ganz zu schliessen und das Händlernetz deutlich zu verkleinern.
Hier liegen 83 Jahre Automobilgeschichte begraben.
Das Ende von Pontiac zieht einen Schlussstrich unter 80 Jahre Automobilgeschichte. Der erste Pontiac, benannt nach dem Kriegs-Häuptling des Stammes der Ottawa wurde 1926 vorgestellt. Die Glanzzeiten in den 60er und 70er Jahren brachten Autos wie den GTO, den Trans Am oder den Firebird hervor.
GM reduziert damit sein 9er-Portfolio auf vier Marken: Buick, Cadillac, Chevrolet und GMC. Die Trennung von der schwedischen Tochter Saab sowie von Opel, Hummer und Saturn soll noch vor Ende Jahr vollzogen sein. Konzernchef Fritz Henderson: «Wir unternehmen harte, aber notwendige Schritte, die für das langfristige Überleben von GM wichtig sind».
Der riesige Schuldenberg soll mit diesen und weiteren Massnahmen um 44 Milliarden Dollar abgebaut werden. GM bietet seinen Gläubigern an, einen Teil ihrer Forderungen in eine zehnprozentige Beteiligung am Unternehmen umzuwandeln. Falls einer ausreichende Zahl Gläubiger die Offerte akzeptiert, kann der Konzern das Insolvenzverfahren abwenden. Die Frist für das Angebot läuft am 26. Mai ab. GM hat parallel dazu die US-Regierung um Verstaatlichung gebeten. Der Staat soll dabei die Hälfte der Konzernaktien erhalten und dafür im Gegenzug die Hälfte seiner Schulden bei der öffentlichen Hand erlassen. Präsident Obama hat sich vor einigen Wochen einem solchen Ansinnen nicht wohlwollend gezeigt. Es sei nicht die Sache des Staates, für unternehmerische Fehlleistungen gerade zu stehen.
Bisher hat der Detroiter Konzern 15,4 Milliarden Dollar Staatshilfe bekommen und benötigt weitere 14,6 Milliarden. Die US-Regierung hat GM eine Frist bis zum 1. Juni gesetzt, ein tragfähiges Zukunftskonzept vorzulegen, bovor sie über weitere Hilfsgelder entscheiden wird.






























































