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Porsche und VW sollen fusionieren

07.05.2009

Volkswagen und Porsche sollen zu einem neuen integrierten Autokonzern fusionieren. Die zehn Marken sollen im neuen Konzern weiterhin nebeneinander existieren. Zu diesem Entschluss kamen die Porsche-Eigentümerfamilien Porsche und Piëch bei Beratungen über die Zukunft des Stuttgarter Sportwagenbauers und Volkswagens gestern Nacht in Salzburg.

VW Porsche

Die genaue Firmenstruktur muss noch festgelegt werden. Porsche hält am grössten europäischen Autohersteller knapp 51 Prozent der Aktien. Der Sportwagenbauer aus Zuffenhausen bei Stuttgart hat sich bei der Übernahme der Volkswagen-Aktienmehrheit offenbar finanziell zu stark exponiert. Porsche hat zurzeit 9 Milliarden Euro Schulden. In Salzburg hätten die Eigentümerfamilien auch Kapitalmassnahmen diskutiert, wurde mitgeteilt.

In den vergangenen Tagen hat auch das arabische Emirat Katar Interesse an Volkswagen bekundet. Zur Zeit sind die Familien Porsche und Piëch und das Land Niedersachsen die zwei Grossaktionäre bei VW. Das Bundesland hält aufgrund des VW-Gesetzes (siehe Kasten) neben einem Anteil von gut 20 Prozent des Aktienkapitals auch eine Sperrminorität.

Die beiden Autobauer würden die Gespräche in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter massgeblicher Einbeziehung des Bundeslandes Niedersachsen als grössten Mitaktionär sowie auch den Arbeitnehmervertretern beider Unternehmen vertiefen. Ziel sei es, in den kommenden vier Wochen eine Entscheidung über die zukünftige Struktur der gemeinsamen Gruppe zu entwickeln, teilte Porsche weiter mit. Porsche soll aber in jedem Fall eigenständig bleiben. Der zuffenhausener Autobauer zählt zurzeit 12’200 Beschäftigte, die Wolfsburger haben weltweit 370’000 Mitarbeiter.

Stimmen

Willi Diez, Experte vom Institut für Automobilwirtschaft, sieht in der geplanten Fusion von Porsche und VW die Chance, Weltmarktführer zu werden. Er sagte im «ZDF- Morgenmagazin», das Unternehmen habe die Chance, Nummer eins in der Welt zu werden. Einen drastischen Arbeitsplatz-Abbau befürchtet Diez nicht. Volkswagen sei «auf Wachstum getrimmt», bei Porsche allerdings sei für die nächsten Jahre nicht mit neuen Modellreihen zu rechnen. Für die nächsten Wochen erwartet Diez einen Machtkampf im Konzern.

Ähnlich sieht es Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer, Professor an der Universität Duisburg-Essen, Leiter des Fachgebietes Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Automobilwirtschaft: Die Fusion sei «gut für beide Unternehmen», lässt er sich bei der Nachrichtenagentur dpa zitieren. Porsche könne aus den Finanzierungs-Problemen herauskommen, und VW bekomme mit Porsche einen Ansporn für mehr Profitabilität. Auch das langfristige Ziel, den japanischen Weltmarktführer Toyota zu überholen, könne so schneller erreicht werden.

 

VW-Gesetz

Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Das Ziel der öffentlichen Hand war damals, Einfluss auf den Autobauer zu behalten. Ein Grossteil des Kapitalvermögens wurde der VolkswagenStiftung zugeführt.

Der Europäische Gerichtshof hat am 23. Oktober 2007 entschieden, dass die im VW-Gesetz enthaltene Beschränkung der Stimmrechtsanteile auf maximal 20 Prozent gegen EU-Recht verstösst.

Die Privatisierung war Resultat eines Streits zwischen der damals CDU-regierten Bundesrepublik Deutschland und dem damals SPD-regierten Land Niedersachsen. Die British High Commission hatte als Siegermacht die Gesellschaft dem Land Niedersachsen übergeben. Damit war unklar, ob Niedersachsen lediglich der Treuhänder der Gesellschaft oder Vermögenseigner geworden war. Der Streit wurde durch einen Vergleich, der als Staatsvertrag geschlossen wurde, beigelegt. Aufgrund des Staatsvertrages kam es zur Verabschiedung des VW-Gesetzes. Das Gesetz wandelte die Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft um.

Ein weiterer Grund für dieses Gesetz liegt in der Nazi-Vergangenheit des VW-Unternehmens. Die Spareinlagen der Menschen für den KdF-Wagen flossen nicht in den Aufbau des Werkes. Hintergrund dafür war, dass kurz vor dem Zweiten Weltkrieg das VW-Werk von der «Deutschen Arbeitsfront» (DAF), der mitgliederstärksten und finanzkräftigsten Gliederung der NSDAP, errichtet worden war. Den Aufbau der 1938/39 östlich von Fallersleben errichteten Fabrik finanzierte die DAF teilweise mit dem geraubten Vermögen aus der Zerschlagung der Gewerkschaften 1933. Der staatliche Diebstahl von Gewerkschaftsvermögen und der Einsatz von Zwangsarbeitern bildeten eine finanzielle Grundlage des Konzerns.

Erst mit dem VW-Gesetz wurde eine Einigung mit Bund, Land, Gewerkschaften und Erwerbern der Käferoptionsscheine erzielt.

Die EU-Kommission hat Deutschland Ende März 2004 ultimativ zur Änderung des VW-Gesetzes bis Ende Mai 2004 aufgefordert. Der zuständige Kommissar Frits Bolkestein sah in dem VW-Gesetz, das eine feindliche Übernahme des Wolfsburger Autokonzerns verhindern soll, einen Verstoss gegen den freien Kapitalverkehr. Die EU-Kommission stösst sich vor allem am Vetorecht des Landes Niedersachsen bei wichtigen Konzernentscheidungen (20-prozentige Sperrminorität des Landes Niedersachsen). Üblich ist ein derartiges Vetorecht erst bei einem Stimmrechtsanteil von 25 Prozent. Möglicherweise sei auch die Niederlassungsfreiheit verletzt. Die Bundesrepublik ist verpflichtet, das Gesetz zu ändern oder abzuschaffen. Das Verfahren ist noch hängig, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wurde noch nicht eingereicht.

(Quelle: Wikipedia)

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