Verkehrssicherheit: Via Sicura
Mehr Verkehrssicherheit dank Via sicura
Weniger Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen. Das ist das Ziel von Via sicura. Der Bundesrat hat heute Varianten für ein Handlungsprogramm in die Vernehmlassung geschickt. Via sicura enthält rund 60 Einzelmassnahmen, mit denen die Sicherheit im Verkehr verbessert werden soll. Zur Diskussion stehen drei Finanzierungsvarianten mit jeweils unterschiedlichem Wirkungsgrad. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. März 2009.
384 Menschen verloren 2007 ihr Leben auf Schweizer Strassen. 5235 Personen wurden schwer verletzt. Diese Zahlen zeigen den Handlungsbedarf die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Das Handlungspaket für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, Via sicura, ist deshalb aktueller denn je. Die vorgeschlagenen rund 60 Massnahmen werden eine weitere markante Verbesserung der Sicherheit auf unseren Strassen bringen.
Die Zielsetzung kann klar formuliert werden: Es sollen nur noch gut ausgebildete und voll fahrfähige Menschen in sicheren Fahrzeugen auf Fehler verzeihenden Strassen verkehren. Dazu müssen vor allem folgende Faktoren beeinflusst werden:
- das gesellschaftliche Problembewusstsein
- das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden
- die Sicherheit der Fahrzeuge und der Strasseninfrastruktur
Im Zentrum des Handlungsprogramms Via sicura stehen nicht neue Verkehrsregeln, sondern Massnahmen zur wirksameren Umsetzung bestehender Regelungen und Standards. 2005 hat der Bundesrat das Ziel formuliert, die Anzahl der im Strassenverkehr getöteten und schwer verletzten Personen signifikant zu senken. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn Massnahmen ergriffen werden, die aufeinander abgestimmt sind, einander ergänzen oder sich gegenseitig unterstützen
Acht Handlungsfelder
Die rund 60 Via-sicura-Massnahmen - knapp die Hälfte davon erfordert Gesetzesänderungen - verteilen sich auf folgende Handlungsfelder:
- Sensibilisierung und Erziehung (z.B. gezieltere Kampagnen, Verkehrserziehung auf allen Schulstufen).
- Aus- und Weiterbildung (z.B. periodische Weiterbildung für alle Führerausweisinhaberinnen und -inhaber).
- Prävention bei ausgewählten Zielgruppen (z.B. Erhöhung der Velohelmtragquote, Alkoholverbot für Neulenkende).
- Bessere Durchsetzung der wichtigsten Vorschriften (z.B. Verdichtung und Konzentration der Kontrollen auf die schwersten Fehlverhalten sowie auf Strecken und Tageszeiten mit besonderem Risiko, Vernichtung von "Raserautos").
- Bauliche Massnahmen an der Infrastruktur (z.B. Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen).
- Qualitativ hochwertige Strassen (z.B. dank Durchführung Road Safety Audits).
- Forschung und Statistik (z.B. Verbesserung der Unfall- und Verkehrsdelinquenzstatistiken, Erleichterung des Austauschs von Daten und Forschungsergebnissen sowie des Zugriffs auf Daten der privaten Versicherungsgesellschaften zu statistischen Zwecken).
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (z.B. bei der Strafverfolgung)






























































