Licht auch am Tag: ab 2011 in der EU Pflicht
Ab 2011 muss das Licht am Auto auch tagsüber eingeschaltet sein. Diese Pflicht besteht für die gesamte EU und ist in vielen Ländern bereits eingeführt
Während in vielen Ländern die Pflicht bereits besteht, ist sie in anderen lediglich empfohlen. Neuwagen müssen eine Technik zur "Tageslichtautomatik" bereits installiert haben. Diese Mechanik schaltet das Licht bereits mit dem Starten des Motors ein.
Ab 2011 müssen alle Fahrzeuge innerhalb der EU nachgerüstet werden, sofern diese Automatik noch nicht installiert ist.
Damit das Fahrzeug immer optimal von den andren Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird, sorgt die Steuerung selbsttätig dafür, dass Stand- und Abblendlicht sowie Begrenzungs- und Kennzeichenleuchten eingeschaltet sind.Das Steuermodul entspricht der EU-Regelung ECE R48.
Schon heute sollte für Fahrten im EU-Raum beachtet werden, dass bereits viele Länder die Pflicht zum Licht bereits gesetzlich vorschreiben:
Dänemark, Kroatien, Italien, Portugal, Schweden, auch Bosnien-Herzegowina, Estland, Finnland, Island, Kosovo, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Weißrussland. Bulgarien hat Lichtpflicht vom 1.November bis 1.März, Kroatien vom letzten Sonntag im Oktober bis letzten Sonntag im März. Die Schweiz und Frankreich empfehlen das Einschalten des Lichts am Tag.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Garagisten über Möglichkeiten zur Nachrüstung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca 200 CHF.






























































