Der Kampf des Transportgewerbes gegen die Kindersitzverordnung
Auch wenn das Gesetz per 1. April in Kraft tritt, könnte es schon bald zu Lockerungen kommen. Parlament und Taxifahrer wehren sich. Und die Verordnung dürfte aufgeweicht werden. Bis anhin mussten Kinder bis sieben Jahre speziell gesichert werden
Aktuell wehren sich beispielsweise Taxiunternehmer, Schulbusfirmen oder auch Sportverbände, die Kinder und Jugendliche transportieren. Nicht nur, dass sie von der Anschaffung unzähliger Kindersitze betroffen wären, sondern auch noch von unterschiedlichen "Sitzsicherungen", die je nach Alter und Grösse eingesetzt werden. Babyschalen, Kindersitze und für die "grösseren" der Kids Sitzerhöhungen. Zudem wird bei Schul- und Sportbussen angeführt, dass man wegen der Regelung nun auch mehr Fahrzeuge einsetzen müsse, da diese Sitze mehr Platz brauchten. Bei den Taxis werden deshalb teilweise happige Aufpreise verrechnet.
Nun gab es für die Protestierenden Unterstützung im Schweizer Parlament. Ein Vorstoss eines SP-Nationalrates stellte die Frage, ob es nicht zumindest bei den Taxis Ausnahmen geben könne. Dies verneinte der Bundesrat. SP-Nationalrat Sommaruga wollte das so nicht hinnehmen und hat eine parlamentarische Initiave eingereicht, die von 105 Nationalratsmitgliedern von links bis rechts unterzeichnet wurde.
Nun hat der Bundesrat teilweise nachgegeben. In der gestrigen Fragestunde hiess die Antwort auf eine entsprechende Frage: «In Einzelfällen räumt der Bundesrat Schwierigkeiten ein, etwa beim Transport von Kindern durch Dritte.» Man prüfe nun, ob die massgebenden EU-Richtlinien allenfalls nicht doch Ausnahmeregelungen zulassen.
Pikant, auch innerhalb der EU gibt es Ausnahmeregelungen. So zum Beispiel in England, Holland, Spanien oder Italien.
Doch auch wenn Bewegung in die Sache kommt, ein allfälliges Einlenken kommt zu spät. Die diesbezügliche Vernehmlassung, das Formulieren und Umsetzen solcher Ausnahmen braucht Monate. So sind auch für diese Zeit alle an die geltende gesetzliche Verordnung gebunden und müssen die Kindersitze beschaffen und einsetzen.
Somit ist klar: wer sich ab 1.April nicht an die Vorgabe hält und mit einem ungenügend gesicherten Kind im Fahrzeug angehalten wird, bezahlt 60 Franken Busse.






























































