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Traktoren gehören nicht auf die Autobahn?

06.01.2011
Die Verordnungen über die Verkehrsregeln und die Signalisation sind organisch gewachsen und seit Jahrzehnten in Kraft. Jetzt sollen sie revidiert und den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Vorschriften werden neu gegliedert, die Verkehrsregeln verständlicher und übersichtlicher. Einzelne Signale erhalten ein aktuelleres Aussehen, andere sollen aufgehoben werden. Der Bundesrat hat heute dazu die Anhörung eröffnet. Sie dauert bis 15. Mai 2011.

Die heute gültigen Verordnungen über die Verkehrsregeln (VRV) und die Strassen- signalisation (SSV) stammen aus den Jahren 1962 bzw. 1979. Die seit Inkrafttreten der beiden Verordnungen durchgeführten zahlreichen Teilrevisionen erschweren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Regeln. Deshalb sollen sie komplett revidiert und den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Damit wird die Benutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit erhöht. 
 
Die Totalrevision weist folgende Hauptstossrichtungen auf:
 Entrümpelung Regelungen, welche die Verkehrsteilnehmenden für ein sicheres Verhalten nicht zwingend kennen müssen, werden entfernt oder vereinfacht. So werden veraltete Regelungen aufgehoben oder aktualisiert, unnötig detaillierte Unterscheidungen gestrafft. Zum Beispiel sollen spezielle Bestimmungen zu „Fussgängerkolonnen“ aufgehoben werden, da solche heute kaum noch orkommen. Gleiches gilt für das Verbot von Traktoren auf Autobahnen und Autostrassen. Auf diesen Strassen sind Fahrzeuge, welche nicht legal 80 km/h erreichen dürfen, bereits verboten.

 Abbau des Schilderwaldes

Ein weiteres Ziel der Totalrevision ist es auch, einen Beitrag zum Abbau des Schilderwalds auf Schweizer Strassen zu leisten. Allerdings legt bereits die   
heutige Regelung fest, dass grundsätzlich zurückhaltend signalisiert werden soll. Die entsprechend Regelungen werden hier präzisiert. 
 
Inhaltlich sind folgende wichtige Änderungen im Revisionsprojekt enthalten:
 Neue Bedeutung der Ortschaftstafeln Schon heute hat die Ortschaftstafel nicht rein wegweisende Funktion. Diverse nur innerorts geltende Verkehrsregeln sind direkt an die Tafel gebunden. In Zukunft soll auch die Innerortsgeschwindigkeit grundsätzlich ab der Ortschaftstafel gelten und nicht mehr separat mit dem Signal "Höchstgeschwindigkeit 50 generell" angezeigt werden müssen. Damit wird der Sonderfall Schweiz aufgehoben und die im übrigen Europa geltende Regelung über- nommen. Der Wechsel des Systems soll dabei schrittweise umgesetzt werden

 Neue Lichtsignalanlagen
Unklare Lichtsignalanlagen sollen saniert werden. Grünes Licht soll neu in jedem Fall mit einem gelben Blinklicht ergänzt werden müssen, wenn der Vortritt anderen Verkehrsteilnehmern zusteht, denen ebenfalls ein grünes Licht angezeigt wird (so genanntes „Konfliktgrün“; z.B. beim Linksabbiegen und beim Rechtsabbiegen mit Fussgängerstreifen).

 Aktualisierte Signalisation

Die Abbildungen auf den Signalen werden aktualisiert. Insbesondere sollen Menschen neu geschlechtsneutral abgebildet werden. Einige Signale sind im heutigen Strassenverkehr nicht mehr zeitgemäss oder bringen keine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Sie sollen deshalb aufgehoben werden, z.B.: Gefahrensignal „Fussgängerstreifen“: Dieses Signal warnt motorisierte Verkehrsteilnehmer vor schwer erkennbaren Fussgängerstreifen. Solche Streifen sind nicht zu akzeptieren und deshalb durch die entsprechenden Normen auch ausgeschlossen. Sie müssen bereits saniert oder gegebenenfalls aufgehoben worden sein. Entsprechend ist das Signal nicht mehr nötig.

Hinweissignal „Gottesdienst“: Dieses Signal hat als Information seine Berechtigung, weist aber keine eigentliche verkehrsrechtliche Bedeutung auf. Es ist daher in den neuen Verordnungsentwürfen nicht mehr als Verkehrssignal vorgesehen, sondern als „Ankündigung“. Da das Signal „Gottesdienst“ aber keine Verwechslungsgefahr mit anderen Signalen aufweist, können die Tafeln (anders als die übrigen zur Aufhebung vorgeschlagenen Signale) weiterhin als Information stehen bleiben sofern sie die Anforderungen an die im Bereich der Strasse aufgestellten „anderen Ankündigungen“ erfüllen (keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit).


 Neue Struktur der Verordnungen

Die Regelungen werden weiterhin in zwei Verordnungen festgehalten. Modifiziert wird dabei aber die Aufteilung auf die beiden Erlasse. Die neue Verordnung über die Strassenbenützung soll alle Regeln enthalten, welche für die sichere Teilnahme am Strassenverkehr von Bedeutung sind. Insbesondere werden in dieser Verordnung auch die Verkehrssignale und deren Bedeutung geregelt. Die zweite Verordnung (Verordnung über die behördliche Strassensignalisation) wendet sich demgegenüber primär an die Behörden und enthält die Aufstellungsvorschriften für die Signale sowie verfahrensmässige Vorschriften.
 

 
 
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