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Winterausrüstungspflicht: grosse Unterschiede in Europa

09.11.2010

Quasi als Nachzügler, soll auch in Deutschland eine Winterpflicht eingeführt werden. Man staunt, bisher gab es diesbezüglich nur eine Empfehlung. Auch die Höhe der Busse ist schon festgelegt. Sie soll 20 Euro betragen. Geht es zum Skiurlaub ins Ausland, gelten hinter jedem Schlagbaum andere Regeln. Bei Winterreifenpflicht und Schneekettenbenutzung ist Europa noch ein nationaler Flickenteppich. Jedes Land hat seine eigene Auffassung von der Straßenbenutzung im Winter – und ganz unterschiedliche Bußen bei Missachtung:

Platz 1 – Österreich
: Von 35 bis zu 5.000 Euro zahlt, wer in Österreich im Winter mit der falschen Bereifung unterwegs ist. Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert sein. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. Die Benutzung von Schneeketten ist aber nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Zur Strafspanne: 35 Euro kommen bei einfachen Verstößen ins österreichische Staatssäckel; bis zu 5.000 Euro können es bei schwerer Beeinträchtigung der Sicherheit werden. Was sind in Österreich Winterreifen? Reifen mit M+S, M.S. oder M&S-Kennzeichnung. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Österreich beträgt vier Millimeter.

 



Platz 2 – Frankreich: Wer zum Skifahren im Grand Massife unterwegs ist, trifft auf kurzfristig vorgeschriebene Winterausrüstung auf bestimmten Strecken. Die situative Winterreifenpflicht in Frankreich wird mit dem Verkehrsschild „pneus neige“ gekennzeichnet. Wird die Vorgabe auf solchen Strecken missachtet, sind 90 Euro Bußgeld fällig. Für fehlende Schneeketten fallen 35 Euro an.

Platz 3 – Tschechien: Seit einigen Jahren besonders beliebt, weil preisgünstig, ist der Winterurlaub in Osteuropa. Angebote ab 100 Euro pro Woche und Nase inklusive Skipass locken nach Tschechien, doch genauso teuer kann's bei Verstößen gegen die StVO werden: Wer zwischen dem 1. November und dem 31. März nach Pec oder Horni Marsov unterwegs ist, braucht auf Hauptverkehrswegen unbedingt Winterreifen. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild (Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Für die Pneus gilt eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert. Bußgeld bei Missachtung: 80 Euro.

Platz 4 – Italien: Auch jenseits des Brenners besteht seit dieser Saison streckenweise Winterreifenpflicht; in der Provinz Mailand hat man sich für die Stichtagsregelung entschieden. Vom 15. November bis 31. März muss der Wagen unabhängig von den Straßenverhältnissen auf Winterpneus rollen. Wer von Carabinieri, Polizia Stradale, Polizia di Stato und Co. auf Sommergummis erwischt wird, zahlt 78 Euro Bußgeld. Übrigens: Eine Stichtagsregelung gilt seit Langem ebenfalls für das Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April. Vom Po bis zur Straße von Medina: Wie heftig das Wetter im Sommerreiseland Italien umschlagen kann, das zeigen die aktuellen Unwetter von der Toscana bis nach Sizilien. Quintessenz der Politik: Italienische Behörden können kurzfristig bei plötzlichem Wintereinbruch überall im Land zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte die Winterausrüstung vorschreiben. Dazu werden Hinweisschilder aufgestellt. Tipp von TÜV SÜD: Wer in den Wintermonaten in Italien mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte deshalb zumindest Schneeketten im Gepäck haben. Diese sind, auf den Antriebsrädern montiert, als Alternative ebenfalls zulässig.

Platz 5 – Schweiz: Winterurlaub in der Schweiz gilt als kostspielig, das allerdings nicht wegen fehlender Winterausrüstung. Die Eidgenossen haben trotz alpiner Topografie keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterpneus wird jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen, denn wenn vom Auto auf Sommerreifen der Verkehr behindert wird, können Bußgelder auferlegt werden. Kracht es, wird in der Regel eine erhebliche Mitschuld berechnet. Die Schneekettenpflicht wird mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt, übrigens demselben wie in Österreich. Wer dagegen verstößt, zahlt umgerechnet 100 Franken in die Kantonskasse.

Platz 6 – Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt: nicht ohne Winter- oder Ganzjahresreifen, gekennzeichnet mit den Aufschriften M+S, M.S. M&S oder Schneesymbol. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt wie bei Sommerreifen 1,6 Millimeter; empfohlen wird ein Tausch aber bereits bei einer Tiefe von vier Millimetern, weil gerade bei Winterpneus der Grip unter vier Millimetern bauartbedingt rapide abnimmt. Nach der neuen Regelung gelten Straßen hierzulande als winterlich, wenn sie mit Schneematsch, Schnee oder Eis bedeckt sind. Anders als in Italien und Österreich stellen Schneeketten keine Alternative dar.

Übrigens: Im winterlichen Schweden gehört vom 1. Dezember bis 31. März eine Schaufel zur Pflichtausstattung. Genauso ist ausreichend Frostschutzmittel im Wischwasser vorgeschrieben – klare Sicht für frühes Erkennen von Hindernissen wie Elchen und Co.

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